Unsere Kunden kommen in den Genuss eines Immobiliensorglospakets. Dieses umfasst sowohl den rechtlichen und steuerlichen sowie den technischen Aspekt.
- Erstellung einer Zinsliste
- Vorschreibung und Inkasso der laufenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Umsatzsteuer, …)
- Überprüfung der Mietzinseingänge und Mahnung säumiger Mieter
- Evidenzhaltung und Durchführung von Wertanpassungen
- Vierteljährliche Abrechnung mit der Hausinhabung
- Erstellung einer Jahresbetriebskostenabrechnung bis jeweils 30. Juni des Folgejahres
- Regelmäßige Kontrollen des Objektes
- Mietvertragserstellung inkl. Mietvertragsvergebührung
- Rücknahme von Zustandsobjekten
- Kautionsverwaltung
- Organisation der Durchführung und Kontrolle von Reparaturen
- Beauftragung der Reinigung der zur Liegenschaft gehörenden Allgemeinflächen (z.B. Winterdienst und Stiegenhausreinigung)
- Durchführung von sämtlichen Tätigkeiten, die mit einem etwaigen vorhandenen Hausbesorger anfallen
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Umsatzsteuervoranmeldung mit Jahreserklärung
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Mieterbetreuung
- Rechtliche Agenden (Einbringung von Mietzins- & Räumungsklagen, Delogierung, Schlichtungsstellenverhandlungen, …)
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Behörden im Rahmen der ordentlichen Verwaltung
- Organisation der Durchführung und Kontrolle von notwendigen Reparaturen
- Beauftragung der Reinigung der zur Liegenschaft gehörenden Allgemeinflächen (z.B. Winterdienst und Stiegenhausreinigung)
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Überprüfung der Versicherungspolizze
- Vorschreibung und Inkasso der laufenden Kosten (Betriebskosten, Reparaturfondsbeitrag, Umsatzsteuer, …)
- Mahnung säumiger Wohnungseigentümer und eventuelle Veranlassung der Klagsführung gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002
- Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Erstellung der Jahresabrechnung bis jeweils 30. Juni des Folgejahres
- Erstellung der Vorausschau bis 31.12 eines Jahres
- Durchführung von Umlaufbeschlüssen
- Erstellung von Sanierungskonzepten inkl. Ausarbeitung eines Finanzierungsplans
- Durchführung und Betreuung der in den Sanierungskonzepten angeführten und beschlossenen Arbeiten